Das zurzeit an unserer Schule gültige Beratungskonzept liegt dem Runderlass „Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 08.12.1997 zugrunde (im Anhang beigefügt).

Dabei ist und folgender Leitsatz wichtig:

Leitsatz
Uns sind der gegenseitiger Respekt, der vertrauensvolle Umgang und die Bereitschaft, verantwortlich gemeinsam vereinbarte Maßnahmen umzusetzen, wichtig. Das vorliegende Beratungskonzept hat eine vorläufige Gültigkeit und wird probeweise in dem vereinbarten Rahmen durchgeführt.
Jedoch haben Grundschulen und auch deren Elterngremien bisher keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich, vielmehr waren bisher Lehrkräfte auf sich allein gestellt. Es ist zudem Tatsache, dass in den letzten Jahren auch im Grundschulbereich – wie bisher schon im Sekundarbereich- eine Ausweitung der Problembereiche stattgefunden hat. Während noch vor weniger als zehn Jahren der Beratungsschwerpunkt in Fragen der individuellen Förderung
und des Übergangs zu weiterführenden Schulen zu sehen war, verschiebt sich dieser seit einiger Zeit wegen der Häufung von Verhaltensauffälligkeiten von Schülern, die zuweilen zu bisher nicht beobachtbaren Konflikten –auch mit betroffenen Eltern- führen, in Richtung Krisenintervention und Erziehungsberatung.
In dieser schwierigen Situation ist die „Installierung“ einer Beratungslehrerin auf den ersten Blick eine Entlastung für die Schule. Man muss allerdings bedenken, dass diese in einem bestehenden Beratungssystem zunächst ihre Rolle finden muss und dass dieses nur in Zusammenarbeit mit dem Kollegium und den Elternvertretern sinnvoll ist –wie auch im Runderlass gefordert-. So erklärt sich die folgende Zusammenstellung der Beratungsangebote als Teilergebnis eines Entwicklungsprozesses eines Beratungskonzepts der Schule.

 

1. Tätigkeitsbereich der Lehrerinnen

Beratungstätigkeit in der Schule ist Aufgabe aller Lehrerinnen, besonders aber von den Klassenlehrerinnen und –lehrern (gemäß § 8 ADO und § 44 SchulG/ Erlass v. 08.12.1997), in Form von Beratung

  • von Schülerinnen und Schülern
  • von Eltern

in Bezug auf Lernschwierigkeiten und Fördermaßnahmen, Verhaltensauffälligkeiten und mögliche Unterstützung in der Erziehungstätigkeit der Eltern, außerschulische Bildungsangebote und Schullaufbahn an weiterführenden Schulen.

 

2. Schulleitung

Die Schulleitung hat auch wichtige beratende Funktionen:

  • Beratung bei rechtlichen Fragen aller an Schule Beteiligter,
  • Beratung von schulorganisatorischen Fragen,
  • Beratung/ Unterstützung/ Vermittlung bei Konflikten, Erziehungs- und
    Unterrichtsfragen,
  • Schullaufbahnempfehlung, Schulwechsel schülerspezifische Beratung im Einzelfall,
    aber auch im Rahmen des Schulparlaments.

 

3. Tätigkeitsbereich der Beratungslehrerin

Beratungsgrundsatz und Ziele:
Grundsätzlich findet Beratung freiwillig, vertraulich und unter Beachtung des Datenschutzes statt. Die Beratung durch die Beratungslehrer ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Alle an der Beratung beteiligten können jederzeit selbst entscheiden, ob sie die Beratungsgespräche fortsetzen oder abbrechen wollen. Der notwendige Zeitrahmen wird individuell abgesprochen. Die Beratung hat das Ziel Lösungswege mit dem Beratenden gemeinsam zu entwickeln und ihn bei der Umsetzung zu begleiten. Die Beratungslehrer haben keine Weisungsbefugnis gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Eltern oder Schülerinnen und Schülern.

Die Beratungslehrerin

  • steht auf Wunsch der Eltern als Gesprächspartnerin zur Verfügung, unter folgenden
    Voraussetzungen:

    • das Ziel des Gesprächs wird bei der Terminvergabe festgelegt
    • die am Gespräch Beteiligten werden benannt.
  • steht auf Wunsch der Kolleginnen bei Gesprächen mit Eltern zur Verfügung, mit
    folgenden Absprachen:

    • das Ziel des Gesprächs wird zu Beginn formuliert
    • die Aufgaben der Beratungslehrerin in diesem Gespräch werden den Eltern vor
      Beginn erläutert

 

Die Aufgaben der Beratungslehrerin können in folgenden Aktivitäten bestehen:

  • Gesprächsleitung
  • Strukturierung des Gesprächs
  • aktives Zuhören
  • Klärung von Standpunkten
  • Intervention
  • Beratung über schulinterne Angebote zur Problembewältigung
  • Beratung über Angebote außerschulischer Institutionen
  • Planung weiterer Maßnahmen

Die Beratungslehrerin steht den Lehrerinnen auf Wunsch bei Gesprächen mit Schülern zur Verfügung.
Mögliche Themen:

  • Disziplinschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Übergangsberatung

Die Beratungslehrerin steht den Lehrerinnen als Gesprächspartnerin zur Verfügung

  • im Rahmen der kollegialen Fallberatung
  • im Einzelgespräch.

 

4. Beratung durch Fachkräfte in der Schule

Frau Sauermann, Lehrerin für Psychomotorik (Lerntherapeutin), die bereits seit vielen Jahren mit Kindern arbeitet, die Entwicklungsauffälligkeiten im Sinne einer AD(H)S-Symptomatik zeigen, steht dem Kollegium und Eltern an einem Tag in der Woche für Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie führt keine diagnostischen Tests durch sondern bietet Hilfen, vermittelt Basiswissen, Hilfsangebote, professionelle Diagnostik und Therapieplätze. Frau Meyer leitet ein Lernstudio und ist eine Unterstützung für KollegInnen, Kinder und Eltern in unserer Schuleingangsphase.

 

5. Mitarbeiter der OGATA

Frau Soyke-Dahm, Fachkraft in der Betreuung des Offenen Ganztags, ist ebenfalls besonders für den Umgang mit Kindern ausgebildet, die Verhaltensauffälligkeiten im Sinne der ADHSSymptomatik zeigen. Sie führt Beratungsgespräche und Kurse für Eltern durch. Alle Mitarbeiter im Offenen Ganztag haben bei der Hausaufgabenbetreuung und im Nachmittagsbereich einen anderen Blick auf die Schülerinnen und Schüler. Sie arbeiten eng mit den Lehrkräften zusammen, tauschen sich mit ihnen aus und vereinbaren mit ihnen und den Eltern gemeinsame Absprachen. Bei Bedarf stehen sie den Eltern zu Rückmeldungen zur Verfügung oder nehmen an den Elternsprechtagen oder Klassenkonferenzen teil.

 

6. Außerschulische Institutionen

Elternarbeit

Die Schule ist in ein Netzwerk von Institutionen eingebunden, das den Eltern regelmäßig vorgestellt, bzw. mit dem unmittelbarer Kontakt hergestellt wird (Bergmarkt). Den Eltern wird damit Unterstützung in ihrer Erziehungsarbeit angeboten. Die Schule vermittelt und stellt ihre Räumlichkeiten regelmäßig für Elternkurse zur Verfügung.
Das Jugendamt der Stadt Duisburg, Zweigstelle Rheinhausen ist unmittelbarer Ansprechpartner für Lehrerinnen und Eltern. Auch hier wird durch die Lehrerinnen ein erster Kontakt (gemeinsam) mit Eltern zur Beratung vermittelt, um die bei Eltern vorhandene Schwellenangst vor dem „Amt“ zu nehmen.

Beratung für Lehrerinnen

Lehrerinnen wenden sich unbürokratisch und unmittelbar, meist telefonisch an die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, um sich beraten zu lassen. Das kann zunächst auch ohne Namensnennung der betroffenen Familien geschehen. In dringenden Fällen schreitet das Jugendamt sofort ein, wenn die Schule Handlungsbedarf anmeldet.

Es finden seit 2005 regelmäßig zwei- bis dreimonatlich Termine zur Supervision unter professioneller Leitung eines Supervisors statt, der auch Fortbildungen für die Bezirksregierung durchführt. Die Teilnahme an den Supervisions-Sitzungen ist seit einiger Zeit den Lehrerinnen freigestellt, da diese von ihnen privat finanziert wird.

Hinweise zur Weiterarbeit:

  • Einrichtung eines Beratungsraumes (Lehrerraum)
  • Gegenseitige Unterrichtsbesuche
  • Ausbau einer zuverlässigen Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst
  • Kennenlernen der Netzwerkpartner
  • Entwicklung geeigneter Gesprächsablauf- und Gesprächsprotokollbögen
  • Ausbildung zum Streitschlichter (Schüler)
  • Betreuung der Streitschlichter nach der Ausbildung

Stand: Oktober 2017